13.05.2025 Deutschland
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Spanische und französische Juristen vereinen sich gegen Booking.com wegen Verstößen

Die Anwaltskanzleien Eskariam und Geradin Partners gründen ein Bündnis zum Schutz der Interessen von Hotels, die unter den wettbewerbswidrigen Bedingungen von Booking.com gelitten haben.

Olga Demidenko
Firmenlogo von Booking.com
Firmenlogo von Booking.com, symbolisches Foto
Foto: Web Summit, CC BY 2.0

Die spanische Kanzlei Eskariam und die französische Kanzlei Geradin Partners haben die Gründung eines strategischen Bündnisses angekündigt, um im Namen von Hotels rechtlich gegen die wettbewerbswidrige Politik von Booking.com vorzugehen. Diese Information wurde auf der Website der spanischen Kanzlei Eskariam veröffentlicht.

Die Zusammenarbeit ist eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das sogenannte „Paritätsklauseln“ der Plattform für rechtswidrig erklärte, da sie Hotels bei der freien Preisgestaltung einschränkten.

Die Juristen werden Klagen in Spanien und Frankreich koordinieren und planen eine Ausweitung auf andere EU-Staaten wie Italien und Portugal.

Im Gegensatz zum zentralisierten Verfahren in den Niederlanden basiert ihr Ansatz auf nationalen Rechtssystemen und wird an die rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der jeweiligen Länder angepasst.

Eskariam führt bereits großangelegte Verfahren in Spanien, darunter den „Milchkartell“-Fall, während Geradin Partners aktiv im europäischen Kartellrecht tätig ist, unter anderem mit Klagen gegen Google und Amazon. Das Bündnis wird die rechtliche Position der Hotels stärken und die Chancen auf Schadenersatz sowie eine Reform des Online-Buchungsmarktes erhöhen.

Außerdem wurde bekannt, dass der Rat der Europäischen Union ein Abkommen mit Kanada über die Weitergabe von Fluggastdaten (PNR) zur Bekämpfung von Terrorismus und internationaler Kriminalität genehmigt hat – dabei wurde die Bedeutung des Datenschutzes besonders betont.

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