Der deutsche Geheimdienst erkennt die AfD-Partei als bestätigte Bedrohung für die Demokratie an
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei „Alternative für Deutschland“ erstmals offiziell als erwiesen extremistische Kraft eingestuft – Grund ist die Missachtung grundlegender Prinzipien der Demokratie und der Menschenrechte.

Foto: pixabay.com
Am 2. Mai hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) offiziell als erwiesen rechtsextreme Organisation eingestuft. Diese Information wurde auf der offiziellen Website des Bundesamts veröffentlicht.
Die Entscheidung basiert auf einer dreijährigen Analyse, die Gutachten, Gerichtsurteile und eine Bewertung der öffentlichen Rhetorik der Parteivertreter umfasste.
Laut den Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems, richtet sich die Tätigkeit der AfD gegen grundlegende demokratische Werte – insbesondere gegen das Prinzip der Gleichheit und die Unantastbarkeit der Menschenwürde.
Grundlage für die Einstufung waren die ethnozentristischen Ansichten der Partei, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Bürgern mit Migrationshintergrund – insbesondere aus muslimischen Ländern – ausschließen.
Gerichte in Köln und Nordrhein-Westfalen hatten den Verdacht auf Extremismus bei der AfD bereits früher bestätigt.
Nach den letzten Wahlen, der Zusammenarbeit mit der Jugendorganisation JA und einer verstärkten anti-migrantischen Rhetorik wurde der Status jedoch überarbeitet.
Die AfD wird nun als direkte Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands betrachtet.
Zuvor wurde berichtet, dass am 1. Mai vor dem Museum Zeche Zollern in Dortmund ein Konflikt zwischen Anhängern der rechten AfD und linken Aktivisten ausbrach, der in eine Schlägerei eskalierte. Ein Polizist wurde verletzt, die Ordnungskräfte mussten eingreifen und Strafverfahren einleiten.