12.12.2024 Deutschland
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Niederlande führen vorübergehend Grenzkontrollen wieder ein

Ab dem 9. Dezember führen die Niederlande vorübergehende Grenzkontrollen ein, um den Kampf gegen illegale Migration zu verstärken und den Strom unerlaubter Einreisen ins Land zu begrenzen.

Oleksandr Budariev
Marjolein Faber
Ministerin für Asyl und Migration der Niederlande Marjolein Faber, symbolisches Foto
Foto: MinisterAenM / x.com

Die niederländische Ministerin für Asyl und Migration Marjolein Faber hat mitgeteilt, dass das Land ab dem 9. Dezember 2024 vorübergehend die Kontrolle an den Binnengrenzen wieder einführen wird.

Diese vom Kabinett genehmigte Entscheidung zielt darauf ab, die illegale Migration zu bekämpfen und die Aktivitäten von Schmugglern zu unterbinden.

Wie es das europäische Recht vorschreibt, hat die Ministerin die Europäische Kommission, den Rat, die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament informiert.

Die Maßnahme soll den Zustrom illegaler Migranten in die Niederlande reduzieren. Die Rückführung von Personen, die nicht die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt erfüllen, wird auf der Grundlage europäischer Vorschriften und bestehender Abkommen mit Nachbarländern, einschließlich Belgien und Deutschland, durchgeführt.

Die Grenzkontrollen werden so organisiert, dass die Auswirkungen auf wirtschaftliche Verbindungen und den täglichen Pendelverkehr in den Grenzregionen minimiert werden; hierzu findet ein Dialog mit den lokalen Behörden statt.

An Flughäfen werden Kontrollen nur auf bestimmten Flügen durchgeführt, die ein Risiko für illegale Migration oder grenzüberschreitende Kriminalität darstellen.

Die Königliche Marechaussee wird die Kontrollen im Rahmen der bestehenden Ressourcen durchführen, einen informations- und risikobasierten Ansatz verwenden und aktiv Informationen mit den Nachbarstaaten austauschen.

Die Einführung der Grenzkontrollen ist eine vorübergehende und außergewöhnliche Maßnahme für einen Zeitraum von sechs Monaten. Europäisches Recht schreibt eine Benachrichtigung vier Wochen vor Beginn vor, daher tritt die Maßnahme am 9. Dezember 2024 in Kraft. Abhängig von den verfügbaren Ressourcen wird die Marechaussee den Umfang der Kontrollen schrittweise ausweiten.

Zuvor hatte Marjolein Faber die Initiative ergriffen, die maximale Dauer des vorübergehenden Aufenthalts für Flüchtlinge im Land von fünf auf zwei Jahre zu verkürzen, was die aktuelle Migrationspolitik erheblich verändern könnte.