23.06.2025 Deutschland
1216 Tag seit der barbarischen Invasion in die Ukraine

Massive Streiks in Deutschland: Verkehrsbeschäftigte fordern Lohnerhöhungen

Am 21. Februar wird in sechs deutschen Bundesländern ein großangelegter Streik der Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr stattfinden. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne.

Olga Demidenko
Geldscheine
Geldscheine, symbolisches Foto
Foto: pixabay.com

Am 21. Februar wird in Deutschland ein massiver Streik der Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr stattfinden, berichtet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf ihrer Website.

Die Gewerkschaft ver.di rief die Beschäftigten zum Protest auf, da es in der zweiten Tarifrunde keine Angebote seitens der Arbeitgeber gab. Die Aktion wird Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz umfassen.

Der Grund für die Proteste sind niedrige Löhne und ein Personalmangel, der zu übermäßiger Arbeitsbelastung führt. Laut der stellvertretenden Vorsitzenden von ver.di, Christine Behle, halten viele junge Arbeitnehmer den Bedingungen nicht stand und verlassen ihren Job, wodurch die Arbeitsbelastung für die verbleibenden Mitarbeiter weiter steigt. Das Ergebnis sind hohe Krankenstände und häufige Fahrplanausfälle.

Der Streik betrifft 53.000 Beschäftigte aus 69 Unternehmen. Zusätzlich werden sich Arbeitnehmer aus Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und privaten Busunternehmen in Baden-Württemberg der Aktion anschließen. Auch sie fordern eine Lohnerhöhung.

Die Gewerkschaften fordern, dass die Bundesregierung und die Länder Verantwortung für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs übernehmen und für angemessene Arbeitsbedingungen sorgen.

Zuvor wurde berichtet, dass die Volkswagen-Mitarbeiter mit dem größten Streik in der Geschichte drohen, um Arbeitsplätze zu sichern und Werksschließungen zu verhindern, solange das Management keine endgültige Entscheidung getroffen hat.

Außerdem wurde bekannt, dass in einer deutschen Stadt ein Gesetz verabschiedet wurde, das arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger, einschließlich ukrainischer Flüchtlinge, zur verpflichtenden Arbeit verpflichtet.

Veröffentlicht in: